Das Problem: Interessenkonflikt zwischen Wohneigentum und privater Altersvorsorge

 

Das Leben in einem gesicherten Eigenheim ist allgemein sehr gefragt, es steigert das individuelle Wohlbefinden und die gesellschaftliche Stabilität. Während der wohlhabende Teil der Gesellschaft entweder ein Haus erbt oder zu Lebzeiten ein Haus erben und erwerben kann, finanzieren Menschen mit Liquiditäts- und Einkommensbeschränkungen häufig ein Haus, das sie nie wirklich im wirtschaftlichen Sinne besitzen. Dafür müsste erst genügend Eigenkapital aufgebaut werden.

 

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Verlagerung des Altersvorsorge von der familären Absicherung und der Sozialversicherung hin zur kapitalgedeckten Vorsorge, die lebenslanges Sparen erfordert. Diese Forderung steht im Widerspruch zu der Verpflichtung zur Rückzahlung einer Hypothek. Der Hausbesitzer oder das Paar müssen gleichzeitig Eigenkapital für ihr Haus und Vermögen für ihre Altersvorsorge aufbauen. Diese doppelte Belastung kann dazu führen, dass Einzelpersonen und Haushalte entweder die Notwendigkeit, finanzielle Vermögenswerte für das Alter aufzubauen, ignorieren oder auf Wohneigentum verzichten.

 

 

Mögliche Lösungen:

Umwandlung von Wohneigentum in liquide Mittel durch

1. Vermietung der Wohnung an Dritte und Bezug einer Miete als Form der Altersrente; Nachteil: Verlust der Wohnrechtes

2. Verkauf des Eigenheims und Vermietung eines kleineren Hauses (Downsizing); Nachteil: Verlust des Wohnrechtes

3. Kapitalverzehrsprodukte, in Deutschland meist die Leibrente: Finanzierungsmodell, das das Recht verleiht, im Wohnungseigentums zu verbleiben und gleichzeitig liquide Mittel daraus zu schaffen.

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